Schützen Sie Ihre Leistung!
Leistung und Vergütung
Neben präziser handwerklicher Arbeit ist entscheidend, dass Auftraggeber und Auftragnehmer Klarheit und Einigkeit über Umfang, Ausführung und Qualität der vereinbarten Leistung haben. Wer sorgfältig dokumentiert und verbindliche Vereinbarungen trifft, sichert nicht nur seine Arbeit, sondern auch seinen Anspruch auf Vergütung.
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Leistung und Vergütung
Schützen Sie Ihre Leistung!
Neben präziser handwerklicher Arbeit ist entscheidend, dass Auftraggeber und Auftragnehmer Klarheit und Einigkeit über Umfang, Ausführung und Qualität der vereinbarten Leistung haben. Wer sorgfältig dokumentiert und verbindliche Vereinbarungen trifft, sichert nicht nur seine Arbeit, sondern auch seinen Anspruch auf Vergütung.
Nicht jeder Auftrag läuft völlig glatt, und nicht jeder Auftraggeber verhält sich fair. Ein vermeintlicher Fehler im Angebot, ein optischer Mangel, eine fehlende Unterschrift auf dem Abnahmeprotokoll: Schon kleine Unachtsamkeiten können sich stark auswirken und den Metallbaubetrieb um seinen verdienten Lohn bringen.
Damit ein Betrieb seinen Werklohn ohne Diskussion erhält, sollte im Vorfeld klar sein, welches Werk er schuldet, dieses Werk in der abgesprochenen Zeit und Qualität erbringen und sich anschliessend bestätigen lassen, dass er wie bestellt geliefert hat. Was in der Theorie ganz einfach klingt, stellt sich in der Praxis oft als Weg mit vielen Klippen heraus. Sie beginnt beim Angebot und endet erst nach der Abnahme. In drei Phasen ist auf die jeweiligen Fallstricke zu achten, hinzu kommt die übergeordnete, organisatorische Ebene.
Vor der Arbeit: Angebot, Auftragsannahme
Das Wichtigste: Der Leistungsumfang ist ganz klar und detailliert zu beschreiben. Stücklisten, Montageverfahren, Ausführungszeiten – je genauer das Angebot formuliert ist, desto weniger Interpretationsspielraum bleibt. Auch die Regularien für die Annahmen sind idealerweise Teil des schriftlichen Angebots. Gibt es Normen für die Ausführung, sollte die Leistungsbeschreibung auch diese klar benennen. Dazu gehören exakte Angaben zu den einzuhaltenden technischen Grenzen: Welche Einbruchschutzklasse ist geschuldet, wie gut muss der Schallschutz sein, welche Brandschutznorm ist einzuhalten?
Gehören Planungsleistungen zum Auftrag, ist vor dem Start der Bauarbeiten eine Plan-Freigabe unerlässlich – inklusive der Zustimmung des Auftraggebers zur Produktwahl im Angebot. Je umfangreicher der Auftrag, desto wichtiger wird es, auch Fremd- oder bauseits gestellte Leistungen eindeutig auszuweisen sowie Sonderlösungen und Abweichungen klar zu definieren.
Montage: Leisten und Dokumentieren
Saubere, korrekte Handwerksarbeit ist die Grundvoraussetzung für alles, und es gilt: Alle Vorschriften beachten! Das schliesst die Einbauanleitungen der Hersteller selbstverständlich ein. Beispielsweise sollte beim Einbau von Fenstern oder Türen auf die Montage-Protokolle gesetzt werden. Ist es notwendig, von den Vorgaben abzuweichen, ist dieses nachvollziehbar zu begründen und zu dokumentieren und im besten Fall bereits vor den Bauarbeiten mit dem Auftraggeber abzustimmen. Sind die Arbeiten abgeschlossen, gehört eine Sicht- und gegebenenfalls eine Funktionsprüfung im Anschluss dazu. Bei speziellen Sicherungsbauteilen wie Lichtschranken bei Toren oder Auslösevorrichtungen bei Brandschutzabschlüssen sind auch diese auf ihre Funktion zu prüfen.
Nach der Arbeit: Dokumentation und Abnahme
Ist das Werk fertig, kommt es zur Übergabe – dafür sollte ein Protokoll vorbereitet sein, das vom Auftraggeber unterschrieben wird. Bei komplexen Systemen gehört die Einweisung des Auftraggebers dazu, und auch diese ist zu dokumentieren. Gehören Bedienungs-, Wartungs- oder Prüfunterlagen zum Bauteil, sind diese ebenfalls dokumentiert zu übergeben. Beispielsweise gelten für motorisch betriebene Tore oder für Feuerschutzabschlüsse Wartungspflichten, für die der Betreiber verantwortlich ist. Eine entsprechend dokumentierte Übergabe/Einweisung, vom Auftraggeber bestätigt, stellt sicher, dass er davon weiss.
Und wenn Montagefehler vorliegen? Dann sollte zunächst geklärt werden, ob es sich tatsächlich um einen Mangel handelt. Es lässt sich im nächsten Schritt festlegen, wann und wie der Fehler korrigiert wird und wer dafür zu haften hat.
Abnahmeformulare / Wartungsverträge etc. siehe auch www.metaltecsuisse.ch unter Technik / Merkblätter.
Meta-Ebene: Planung und Schnittstellen-Management
Auf den meisten Baustellen arbeiten die verschiedenen Gewerke miteinander oder zumindest gleichzeitig am selben Bauwerk. Auch hier liegen zwangsläufig potenzielle Stolperfallen. Umso wichtiger ist es, im Vorfeld die Zuständigkeiten zwischen den Gewerken zu klären und eindeutig an die Bauteams zu kommunizieren. Zudem hat jeder schon erlebt, dass sich Pläne ändern können. Geschieht dieses in der Bauphase, ist jede Änderung schriftlich zu vereinbaren.
Fazit
Wer schreibt, der bleibt: Diese Binse bewahrheitet sich auch im Bauprozess. Wer seine Arbeiten sorgfältig dokumentiert und den Auftraggeber so umfassend und so genau wie möglich in die einzelnen Stufen des Baufortschritts einbindet, sichert sich gegen mögliche Ersatzansprüche optimal ab. ■
Hinweis
In drei Phasen ist auf die jeweiligen Fallstricke zu achten, hinzu kommt die übergeordnete, organisatorische Ebene.
Angebot und Annahme
- Leistungen eindeutig und vollständig genannt?
- Angebot unverändert angenommen?
- Geltende Normen genannt?
- Liegt schriftliche Annahme vor?
- etc.
Montage
- Montageprotokolle ausgeführt?
- Abweichungen schriftlich begründet?
- Sicht- und Funktionsprüfung durchgeführt?
- etc.
Abnahme
- Schriftliche Abnahme durch Auftraggeber?
- Betreiber-Einweisung erfolgt und bestätigt?
- Unterlagen vollständig übergeben?
- etc.