September 2024
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Balkonkonstruktionen im Spannungsfeld von Planung, Ausführung und Normen

Expertise Balkonkonstruktion

Balkone und Vordächer gehören zu den konstruktiv anspruchsvollen Bauteilen im Metallbau. Sie sind dauerhaft der Witterung ausgesetzt, greifen in die Gebäudehülle ein und erfüllen sicherheitsrelevante Funktionen. Entsprechend hoch sind die Anforderungen an Planung, Dimensionierung und Ausführung. Umso wichtiger ist es, dass die technischen Kernpunkte eingehalten werden. Ein Blick in eine durchgeführte Expertise erläutert die festgestellten Fehler und wie sie hätten verhindert werden können.


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Die Expertenkammer des Metaltec Suisse hilft weiter.
Die Expertenkammer des Metaltec Suisse hilft weiter.

Expertise Balkonkonstruktion

Balkonkonstruktionen im Spannungsfeld von Planung, Ausführung und Normen

Balkone und Vordächer gehören zu den konstruktiv anspruchsvollen Bauteilen im Metallbau. Sie sind dauerhaft der Witterung ausgesetzt, greifen in die Gebäudehülle ein und erfüllen sicherheitsrelevante Funktionen. Entsprechend hoch sind die Anforderungen an Planung, Dimensionierung und Ausführung. Umso wichtiger ist es, dass die technischen Kernpunkte eingehalten werden. Ein Blick in eine durchgeführte Expertise erläutert die festgestellten Fehler und wie sie hätten verhindert werden können.

Text und Bilder: Expertenkammer Metaltec Suisse (Oliver Däschler)

Eine aktuelle metallbautechnische Untersuchung an einem Mehrfamilienhaus verdeutlicht exemplarisch, welche Konsequenzen unklare Leistungsbeschriebe, fehlende Detailplanung und Abweichungen vom Stand der Technik haben können – von statischen und bauphysikalischen Mängeln bis hin zu Einschränkungen der Gebrauchstauglichkeit.

Unklare Grundlagen als Risikoquelle

Bereits in der Auftragsbestätigung zeigte sich ein zentrales Problem: Die bestellten Metallbauarbeiten waren wohl quantitativ und masslich erfasst, technische Spezifikationen hingegen nur rudimentär vorhanden. Weder wurden tragende Bauteile vordimensioniert noch klare Anforderungen an Befestigungen, Korrosionsschutz oder bauphysikalische Details formuliert.
Gemäss SIA 260 sind Bauwerke jedoch durch qualifizierte Fachpersonen so zu planen, dass Tragfähigkeit, Gebrauchstauglichkeit und Dauerhaftigkeit gewährleistet sind. Fehlen diese Grundlagen, entstehen Interpretationsspielräume, die sich in der Ausführung – wie im vorliegenden Fall - direkt auswirken.   

Zu kurze Gewindestangen aufgrund falscher Längenberechnung.
Zu kurze Gewindestangen aufgrund falscher Längenberechnung.

Tragkonstruktion und Auflager – unterschätzte Details

Bei der Begutachtung der montierten Balkonkonstruktionen zeigten sich an mehreren Stellen Setzungen an den wandseitigen Auflagerkonsolen. Ursache waren unter anderem:
• Unterdimensionierte Konsolen (siehe Absatz «Statik»)
• schräg montierte oder zu kurze Gewindestangen
• ungleichmässig aufliegende Unterlagscheiben
• fehlende thermische Trennelemente bei durchdringenden Konsolen.
Letzteres ist aus heutiger Sicht besonders kritisch. Konsolen, welche die Dämmebene durchdringen, benötigen Dämmzwischenlager, um Wärmebrücken und somit Kondensatbildung zu vermeiden. Zudem fehlten äussere Abdichtungen an den Auflagerpunkten, wodurch Feuchtigkeit in die Fassadenkonstruktion eindringen kann.
Die Folge: Beeinträchtigung der bauphysikalischen Gebrauchstauglichkeit und langfristige Risiken für die Gebäudehülle.  

Die zu schwachen Auflagekonsolen sind ohne thermische Trennung an das Mauerwerk verankert. Da sich die Stirnplatte im warmen Bereich befindet, ist eine Kondensatbildung wahrscheinlich.
Die zu schwachen Auflagekonsolen sind ohne thermische Trennung an das Mauerwerk verankert. Da sich die Stirnplatte im warmen Bereich befindet, ist eine Kondensatbildung wahrscheinlich.

Befestigungen im Beton – Randabstände ernst nehmen

Ein weiteres zentrales Thema betraf die Befestigung von Stirnblechen an Betondeckenstirnen. Hier wurden rostfreie Bolzenanker eingesetzt, jedoch mit unzureichendem Randabstand zur Betonkante.
Die Expertise zeigte, dass die vorhandenen Betonabplatzungen plausibel auf zu kleine Randabstände sowie auf Kantendruck durch Kunststoffunterlagen zurückzuführen sind. Damit wurde gegen die Vorgaben der Europäischen Technischen Bewertung (ETA) des Ankerherstellers verstossen.
Für die Praxis bedeutet dies: Selbst korrekt dimensionierte Befestigungsmittel verlieren ihre Funktion, wenn die Vorgaben für Rand- und Achsabstände nicht eingehalten werden.  

Abplatzungen an Deckenuntersicht im Bereich der – noch sichtbaren - Kunststoffunterlagen sind auf unterschrittene Achs- und Randabstände zurückzuführen.
Abplatzungen an Deckenuntersicht im Bereich der – noch sichtbaren - Kunststoffunterlagen sind auf unterschrittene Achs- und Randabstände zurückzuführen.

Balkongeländer – Normen sind eindeutig

Die gemessenen Geländerhöhen lagen zwischen rund 890 und 940 mm. Für Wohnbauten gilt gemäss SIA 358 jedoch eine Mindesthöhe von 1,0 m (Gefährdungsbild 1, unbeaufsichtigte Kinder).
Auch wenn die Geländerfüllungen noch nicht montiert waren, liess sich absehen, dass die normativ geforderte Höhe nicht erreicht wird. Damit ist die Gebrauchstauglichkeit klar nicht gegeben – ein klassisches Beispiel dafür, dass gestalterische oder wirtschaftliche Überlegungen nicht über sicherheitsrelevanten Anforderungen stehen dürfen.

Verankerung Stützenfuss: Die Abstellung erfolgt auf stehende, am Bau abgelängte, verzinkte Rechteckrohre. Korrosion und instabile Auflager könnten – ohne Untergiessung - zu Senkungen führen. Zudem müssen Stahlteile, die in das Erdreich ragen, mit einer Sperrgrundbeschichtung versehen werden.
Verankerung Stützenfuss: Die Abstellung erfolgt auf stehende, am Bau abgelängte, verzinkte Rechteckrohre. Korrosion und instabile Auflager könnten – ohne Untergiessung - zu Senkungen führen. Zudem müssen Stahlteile, die in das Erdreich ragen, mit einer Sperrgrundbeschichtung versehen werden.

Balkonboden: Systemvorgaben sind verbindlich

Als Bodenbelag kamen Systemplatten eines spezialisierten Herstellers zum Einsatz. Während die Unterkonstruktion bezüglich Auflageabständen grundsätzlich korrekt ausgeführt war, zeigten sich in anderen Bereichen deutliche Abweichungen:
• ungenügendes Gefälle (teilweise unter 1,5 %)
• zu schmale Fugen trotz Systemvorgaben
• sichtbare Versätze ausserhalb der Toleranzen nach SIA 240
• Einsatz galvanisch verzinkter Schrauben anstelle rostfreier Befestigungsmittel.
Hinzu kamen einzelne beschädigte Platten sowie Flugrost durch liegengebliebene Stahlspäne.
In der Summe entsprach der Balkonboden nicht mehr dem Stand der Technik und erforderte eine umfassende Nachbesserung.

Die geforderte Geländerhöhe von 1,00 m wird deutlich unterschritten.
Die geforderte Geländerhöhe von 1,00 m wird deutlich unterschritten.

Holzunterkonstruktionen im Aussenbereich

Besonders kritisch beurteilt wurde die Holzunterkonstruktion, gelagert auf bestehenden Betonbalkonen. Diese war quer zum Gefälle angeordnet, was den Wasserabfluss behindert und Staunässe begünstigt. Zudem war die eingesetzte Beschichtung für diese Einbausituation nicht geeignet.
Hier zeigt sich exemplarisch, dass hybride Konstruktionen (Stahl–Holz–Beton) eine besonders sorgfältige Detailplanung erfordern. Andernfalls leidet die Dauerhaftigkeit – unabhängig von der Qualität der einzelnen Materialien.

Balkonbodenplatte nicht nach Vorgabe des Herstellers montiert. Ein zu geringer Abstand an den Baukörper erschwert die Abdichtung und führte offensichtlich zu Rissen.
Balkonbodenplatte nicht nach Vorgabe des Herstellers montiert. Ein zu geringer Abstand an den Baukörper erschwert die Abdichtung und führte offensichtlich zu Rissen.

Befestigungsmittel und Korrosionsschutz

Bei den Balkon- und Geländerkonstruktionen wurden überwiegend galvanisch bzw. blau verzinkte Schrauben der Festigkeitsklasse 8.8 verwendet. Gemäss SIA 179 sind solche Befestigungsmittel für den Aussenbereich jedoch nicht geeignet, da ihre Korrosionsbeständigkeit begrenzt ist.
Zu empfehlen ist der konsequente Einsatz rostfreier Schrauben, Muttern und Scheiben in Qualität A2 oder A4. Zusätzlich wurden fehlende Befestigungsmittel festgestellt – ein Hinweis auf mangelhafte Montagekontrollen.

Die montierten Balkonbodenplatten weisen ein Gefälle von 0,6 – 1,2° auf was einem prozentualen Gefälle von 1,05 – 2,1% entspricht. Der Systemhersteller beschreibt eine fachgerechte Montage mit einem Gefälle von 2% vom Gebäude weg. Gemäss den heutigen Regeln der Baukunst ist bei Balkonbodenplatten ein Gefälle von min. 1,5% einzuhalten.
Die montierten Balkonbodenplatten weisen ein Gefälle von 0,6 – 1,2° auf was einem prozentualen Gefälle von 1,05 – 2,1% entspricht. Der Systemhersteller beschreibt eine fachgerechte Montage mit einem Gefälle von 2% vom Gebäude weg. Gemäss den heutigen Regeln der Baukunst ist bei Balkonbodenplatten ein Gefälle von min. 1,5% einzuhalten.

Oberfläche: Duplexsystem ja – Ausführung entscheidend

Die Stahlkonstruktion war feuerverzinkt und zusätzlich beschichtet, also als Duplexsystem ausgeführt. Damit war der Korrosionsschutz grundsätzlich hochwertig und sogar besser als vertraglich gefordert.
Die Ausführung wies jedoch zahlreiche mechanische Beschädigungen auf: Schleifspuren, Kratzer, Abplatzungen und ungenügend ausgebesserte Schnittstellen. Gemäss dem Merkblatt Metaltec Suisse TK 003 sind solche Mängel nur in sehr begrenztem und unauffälligem Umfang zulässig – insbesondere an Handläufen und Sichtflächen.

Holzunterkonstruktion für die Balkonbodenplatten: Bei Verwendung von verschiedenen Materialien sind die entsprechenden Verhaltensweisen exakt zu eruieren und zu berücksichtigen. Zudem liegt die Oberkante des Stirnblechs zu tief.
Holzunterkonstruktion für die Balkonbodenplatten: Bei Verwendung von verschiedenen Materialien sind die entsprechenden Verhaltensweisen exakt zu eruieren und zu berücksichtigen. Zudem liegt die Oberkante des Stirnblechs zu tief.

Statik: Tragfähigkeit nicht durchgängig gewährleistet

Ein nachträglich erstellter Statiknachweis bestätigte zwar die ausreichende Dimensionierung der Haupttragstruktur, zeigte jedoch klar unterdimensionierte wandseitige Konsolen. Damit waren Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit der Balkone nicht vollumfänglich gewährleistet.
Als Sofortmassnahme wurde empfohlen, die Balkone abzustützen und für den Zugang zu sperren, bis eine konstruktive Nachbesserung erfolgt ist.

Galvanisch verzinkte Schrauben sind gemäss SIA 179 für den Aussenbereich nicht geeignet.
Galvanisch verzinkte Schrauben sind gemäss SIA 179 für den Aussenbereich nicht geeignet.

Fazit für die Praxis

Die untersuchte Balkonanlage verdeutlicht exemplarisch, wie schnell sich Planungsdefizite, unklare Verantwortlichkeiten und Abweichungen vom Stand der Technik zu sicherheitsrelevanten Mängeln summieren können.

Farbabplatzung am Handlauf, aber auch Schleifspuren, Kratzer und ausgebesserte Schnittstellen. Gemäss Merkblatt Metaltec Suisse TK 003 sind solche Mängel nur in sehr begrenztem und unauffälligem Umfang zulässig.
Farbabplatzung am Handlauf, aber auch Schleifspuren, Kratzer und ausgebesserte Schnittstellen. Gemäss Merkblatt Metaltec Suisse TK 003 sind solche Mängel nur in sehr begrenztem und unauffälligem Umfang zulässig.

Zentrale Lehren für Metallbauer und Planer:

• klare technische Spezifikationen bereits im Werkvertrag anstreben
• frühzeitige statische und bauphysikalische Detailplanung durcharbeiten
• konsequente Einhaltung von Normen und Systemvorgaben
• saubere Schnittstellenklärung zwischen Architektur, Bauleitung und Ausführung
• Qualitätskontrollen auf der Baustelle – insbesondere bei Befestigungen und Korrosionsschutz.
Gerade bei Balkonen zeigt sich: Sie sind keine «Nebenbauteile», sondern komplexe Konstruktionen, bei denen Planung und Ausführung gleichermassen zählen. ■

Expertenkammer Metaltec Suisse

Bietet unabhängige Fachleute für Gutachten, Schadensanalysen und Streitbeilegung im Metall-, Stahl-, Glas- und Fassadenbau an. Sie erstellen objektive Berichte und sind spezialisiert auf die präzise Analyse von Mängeln.
Kontakt: Tel. 044 285 77 83 oder metaltec-experten@amsuisse.ch